DFB macht sich endgültig lächerlich

Es ist ja nichts neues, dass aus der DFB-Zentrale in Frankfurt oft merkwürdiges an die Außenwelt dringt. Skurrile Urteile, die skandalöse Sperren nach sich ziehen. Mit Begründungen, die weder stichhaltig noch nachvollziehbar sind. Auch Jan Koller, eher ein ruhiger Vertreter aus der Profifußballgilde, hat das nun am eigenen Leib zu spüren bekommen.

Wir erinnern uns: Am letzten Samstag verlor der FC Nürnberg mit 1:2 bei Hannover 96. Sehr unglücklich. Direkt nach dem Schlusspfiff kam es im Hannoveraner Strafraum zu unschönen Szenen: Ein Handgemenge zwischen Spielern beider Vereine, dazu eine Spuckattacke von Club-Stürmer Jan Koller, die offensichtlich Altin Lala galt. Der Zweimeter-Hüne verfehlte sein Ziel aber.

Der DFB schreitet ein. Jan Koller musste sich vor dem Sportgericht verantworten. Und die Richter entschieden folgendes: Ein Spiel Sperre für Jan Koller. In der Begründungsschrift heißt es wortwörtlicht: „Nach dem festgestellten Sachverhalt war das Spucken allerdings nicht zielgerichtet gegen einen Hannoveraner Spieler gerichtet, weshalb das Fehlverhalten als unsportliches Verhalten in der Form des krass sportwidrigen Verhaltens und nicht als Tätlichkeit gegen den Gegner zu werten ist.“

Aha, Koller hat also doch nicht Lala treffen wollen. „Nicht zielgerichtet spucken“ passiert pro Spiel einige dutzend Mal. Zumal Mediziner Sportlern das auch raten, um die Kehle freizubekommen. Na, dann viel Spaß, Sportgericht.

Die Herren DFB-Justiziare haben mal wieder ein wachsweiches Urtel gefällt. Jan Koller wird für etwas bestraft, was er ja offensichtlich nicht begangen hat. Denn die Anklage zielte darauf, dass er Altin Lala anrotzen wollte. Und das konnten, oder wollten, sie ihm nicht nachweisen. Also wird er fürs Rotzen auf den Platz bestraft?

Das Ganze erinnert an das Urteil gegen Roman Weidenfeller. Der BVB-Torhüter musste drei Spiele Sperre absitzen, obwohl das DFB-Gericht urteilte, dass er nicht „Schwarzes Schwein“ zu Gerald Asamoah sagte, wie ihm eigentlich vorgeworfen wurde. Stattdessen wurde Weidenfeller für eine „herabwürdigende und verunglimpfende Äußerung“ bestraft. Was er aber gesagt haben soll, stand nicht in der Unrteilsbegründung und ist bis heute nicht klar.

Ist dem DFB wahrscheinlich auch egal. Hauptsache alle sind zufrieden: Der Angeklagte, weil er ja praktisch freigesprochen wurde von den Vorwürfen. Und die Kläger auch, weil der vermeintliche Täter ja dann doch eine Strafe aufgebrummt bekommen hat.

Vor einem ordentlichen Gericht wäre mit diesen Urteilsbegründungen sowohl Koller als auch Weidenfeller straffrei geblieben. Nicht beim DFB-Sportgericht. Denn da scheint es vor allem darum zu gehen, dass alle zufrieden und ruhig gestellt sind.

Bleibt jetzt nur die Frage, ob der Spruch von Mario Gomez in Richtung Maik Franz nicht auch eine „herabwürdigende und verunglimpfende Äußerung“ oder „unsportliches Verhalten in der Form des krass sportwidrigen Verhaltens“ war.икони

Über den Autor: Vollspann!

Optimistischer Pessimist und Schöngeist aus dem Ruhrgebiet (Herne). Als hochtalentierter Passivsportler und Dauergast beim BVB kennt er Höhen und Tiefen des Fußballsports.

Optimistischer Pessimist und Schöngeist aus dem Ruhrgebiet (Herne). Als hochtalentierter Passivsportler und Dauergast beim BVB kennt er Höhen und Tiefen des Fußballsports.
4 comments
  1. Gomez hat doch auch eine Strafe dafür bekommen.

  2. Ja, eben. Wenn es klar ist, was man sagte, muss man 8000 Euro bezahlen. Wenn es nicht klar ist, 10000 Euro und drei Spiele Sperre. So stell ich mir Justiz vor.

  3. Recht so, diese Rumrotzerei ist eh primitiv und allein der Versuch jemand anderen anzurotzen so ziemlich das allerletzte.

  4. Ach ja: In den Bau mit dem!

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