Gerechte Stadionverbote?

„Ein Stadionverbot ist gegen eine Person zu verhängen, die im Zusammenhang mit dem Fußballsport […] innerhalb oder außerhalb einer Platz- bzw. Hallenanlage in einer die Menschenwürde verletzenden Art und Weise oder sicherheitsbeeinträchtigend aufgetreten ist.“

So sieht es zumindest die entsprechende DFB-Richtlinie vor, die zudem konkrete Beispiele für ein solches „Auftreten“ nennt: Gewaltdelikte, Landfriedensbruch oder auch Raub.

Es herrscht wohl größtmöglicher Konsens, dass ein Stadionverbot als Strafe für die genannten Delikte durchaus angemessen ist. Bei bundesweit ca. 3.500 erlassenen Stadionverboten in den letzten drei Jahren fällt es allerdings schwer zu glauben, dass jeder dieser Sanktionen eine (schwere) Straftat vorangegangen ist. Und tatsächlich, ähnlich wie bei der Aufnahme in die „Datei Gewalttäter Sport“, reicht es manchmal zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein, um jahrelang unter den Folgen leiden zu müssen.

Nicht zuletzt deswegen schwelt seit Jahren ein Streit zwischen Vereinen, DFB und Fans hinsichtlich der Vergabepraxis von Stadionverboten. Die einen sehen diese als notwendige Maßnahme zum Schutz anderer Zuschauer, die anderen als willkürlichen Ausdruck von Repression. 2007 schließlich fand ein erster Bundesweiter Fankongress mit Vertretern aller genannten Gruppen statt. Dabei wurde unter anderem beschlossen, die maximale Laufzeit eines Stadionverbotes von fünf auf drei Jahre zu reduzieren. An den Umständen, wie Stadionverbote zustande kommen hat sich seitdem jedoch nichts Wesentliches geändert: Eine Anhörung des Betroffenen oder gar eine Überprüfung des Urteils findet so gut wie nie statt.

Wegweisend sollte deswegen die Klage eines Bayernfans sein, dessen Stadionverbot trotz eines eingestellten Ermittlungsverfahrens aufrecht erhalten wurde. Der BGH urteilte schließlich, dass dieses Vorgehen rechtens sei. Entscheidend sei das Hausrecht der Vereine, ein Anspruch auf ein rechtsstaatlich korrektes Verfahren bestehe nicht. Dabei kann sich wohl jeder vorstellen, was ein ungerechtfertigtes Stadionverbot für den Betroffenen bedeuten kann: Einerseits ein bitteres Gefühl der Ohnmacht gegenüber einem undurchdringbaren Entscheidungsapparat. Andererseits, besonders bei Jugendlichen, ein wesentlicher Eingriff in die Freizeitgestaltung und das soziale Leben.

Und dennoch gibt es zu diesem Thema keinerlei Debatte, ist doch das Vertreten einer „Null Toleranz“ Linie in Zeiten einer „neuen Dimension der Stadiongewalt“ deutlich leichter zu rechtfertigen als Verständnis gegenüber unschuldig Verurteilten.

Daher ist es besonders bemerkenswert, dass sich der VfL Bochum vor kurzem für gänzlich neues Vorgehen in Sachen Stadionverbote entschieden hat. Der Verein hat zu diesem Zweck eine fünfköpfige Stadionverbotskommission eingerichtet, die aus Prof. Dr. Thomas Feltes (Lehrstuhlinhaber für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum), Gerd Kirchhoff (Stadtdirektor und Dezernent a.D. sowie ehemaliges Aufsichtsratsmitglied VfL Bochum 1848), Norbert Kern (Bereichsleiter des Ordnungsdienstes im Gästebereich des Ruhrstadions und Polizeibeamter a.D.), Lothar Kessler (stellv. Leiter des Jugendamts Bochum und Abteilungsleiter Jugendförderung) sowie Frank Gutberger (Jugendrichter am Landgericht Bochum) besteht. Diese Kommission soll einen möglichst objektiven Blick auf den jeweiligen Vorfall richten, dem Betroffenen die Möglichkeit geben vorzusprechen und individuelle Maßnahmen festlegen, ohne sofort zum Stadionverbot zu greifen.

Man sollte meinen, dass ein solches Vorgehen in einem Rechtsstaat wie Deutschland selbstverständlich wäre. Leider aber muss man dem VfL Bochum für diese bundesweit bisher einzigartige Einrichtung ein besonderes Lob aussprechen. Man kann dem Club nur wünschen, dass die Pilotphase erfolgreich verläuft und für ein besseres Verhältnis zwischen Fans und Verein sorgt und Strafmaßnahmen rund um den Fußball gerechter und nachhaltiger gestalten kann. Wann und ob sich weitere Vereine daran ein Beispiel nehmen, ist leider noch längst nicht absehbar.

Weitere Informationen: Der Westen – In Sachen Stadionverbot ist der VfL nun Vorreiter

Foto: mkorsakov/flickr.com (CC BY-NC-SA 2.0)

Über den Autor: schneider3

Mildernde Umstände aufgrund familiärer Vorschädigung durch zwei dominante Brüder. Normalerweise erlebt das Weißbier bei ihm das Mittagsläuten nicht. Kaiserslautern-Fan. Weiß der Teufel, warum.

Mildernde Umstände aufgrund familiärer Vorschädigung durch zwei dominante Brüder. Normalerweise erlebt das Weißbier bei ihm das Mittagsläuten nicht. Kaiserslautern-Fan. Weiß der Teufel, warum.
2 comments
  1. Wenigstens außerhalb des Platzes läuft beim VfL einiges richtig.

  2. […] mit denen eine völlig neue Dimension der Gewalt erreicht ist. Man wird reden müssen, auch über Stadionverbote, zur Not lebenslang. Ein Frontbericht aus den Schützengräben der Gewalt in Stadien und rund um […]

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